Was darf es sein? Pflaster, Wege und Zufahrten, Stellflächen und Parkplätze, Hauseingänge und Eingangsbereiche, Terrassen, Sitzecken, Treppen und Stufen, Einfassungen und Einfriedungen, Palisaden, Zäune und Mauern, Brunnen, Teiche, Pools und Wasserläufe, Beleuchtungssysteme und Lichtspiele, Sport- und Spielanlagen: Sie wollen, wir machen.